Russische Erbschaft · Erben aus Deutschland und Europa

Erbschaftsannahme in Russlandwir vertreten Ihre Interessen vor Ort

Wenn Sie als Erbe in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen europäischen Land leben und Vermögen in Russland erben – Wohnung, Konto, Geschäftsanteil – übernehmen wir das vollständige Verfahren vor dem russischen Notar. Vollmachtsbasiert, ohne Reise, mit fester Honorarvereinbarung und Wiedereinsetzung in die Sechs-Monats-Frist, falls diese bereits abgelaufen ist.

Achtung

Achtung: Sechs-Monats-Frist nach russischem Recht

Nach Artikel 1154 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation muss die Erbschaft innerhalb von exakt sechs Monaten ab dem Todestag bei einem russischen Notar förmlich angenommen werden. Wer diese Frist versäumt, verliert das Erbrecht regelmäßig zugunsten der übrigen Erben oder des Staates. Eine spätere gerichtliche Wiedereinsetzung nach Artikel 1155 ist möglich, jedoch nur mit triftigem Grund – beginnen Sie daher unbedingt sofort.

Frist jetzt sichern

Fernverfahren

Keine Reise nach Russland erforderlich

Wir wickeln das gesamte Verfahren in Russland für Sie ab. Sie bleiben in Deutschland und unterschreiben einmal vor einem deutschen Notar.

  • Notarielle Vollmacht in Deutschland (zweisprachig DE/RU), Apostille nach Haager Übereinkommen 1961, beglaubigte Übersetzung – wir liefern den fertigen Entwurf.
  • Unsere russischen Berufskollegen treten persönlich vor dem zuständigen Notar in Russland auf, eröffnen das Erbverfahren und holen den Erbschein für Sie ab.
  • Umschreibung der geerbten Immobilie im Rosreestr, Freigabe der Bankkonten und legaler Rücktransfer der Gelder nach Deutschland werden vollständig aus der Ferne organisiert.

Sie müssen weder ein Visum beantragen noch einen Flug buchen. Korrespondenz, Beweismittelsammlung, Notartermine und Behördengänge laufen über unser Büro in Hamburg und unser russisches Korrespondenznetz. Sie erhalten in jeder Phase eine schriftliche Statusmeldung in deutscher Sprache.

Dokumente

Welche Unterlagen wir zu Beginn benötigen

Mit diesen sechs Dokumenten können wir das Mandat eröffnen und sofort die Akte beim russischen Notar anlegen lassen:

  • Sterbeurkunde des Erblassers (deutsche oder ausländische Originalurkunde).
  • Verwandtschaftsnachweis: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. weitere Personenstandsurkunden.
  • Reisepass des Erben in einer notariell beglaubigten Kopie.
  • Letzte bekannte Meldeadresse des Erblassers in Russland (für die Zuständigkeit des Notars).
  • Hinweise zum Nachlass: Wohnungsadresse, Bank, Firmenname, soweit bekannt.
  • Vorhandenes Testament, sofern eines errichtet wurde.

Alle in Deutschland ausgestellten Dokumente versehen wir mit der Apostille des zuständigen Landgerichts und lassen sie durch einen vereidigten Übersetzer ins Russische übertragen. Wir koordinieren diese Schritte für Sie.

Häufige Fragen

Typische Probleme deutscher Erben mit russischem Nachlass

Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen mit fünf wiederkehrenden Konstellationen zu uns. Jede davon ist lösbar, sofern rechtzeitig und mit den richtigen russischen Formerfordernissen gehandelt wird.

Kann ich die Erbschaft annehmen, ohne nach Russland zu reisen?
Ja. Die Annahme erfolgt vollständig per zweisprachiger Notariatsvollmacht, die Sie in Deutschland vor einem Notar unterschreiben. Die Urkunde wird mit der Haager Apostille versehen und ins Russische übersetzt. Unsere russischen Kollegen treten danach in Ihrem Namen vor dem Notar auf.
Die Sechs-Monats-Frist ist bereits abgelaufen – ist alles verloren?
Nein. Artikel 1155 des russischen Zivilgesetzbuchs erlaubt die gerichtliche Wiedereinsetzung, wenn der Erbe ohne sein Verschulden vom Tod nichts erfahren hat, schwer erkrankt war oder die Beschaffung apostillierter Dokumente aus dem Ausland länger gedauert hat. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.
Der deutsche Erbschein wird in Russland nicht anerkannt.
Russland wendet die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 nicht an und akzeptiert weder das Europäische Nachlasszeugnis noch den deutschen Erbschein als Titel. Russland eröffnet ein eigenes Erbverfahren; der deutsche Erbschein und das Familienbuch dienen lediglich als Nachweise.
Die russische Bank verweigert die Auszahlung des Guthabens.
Seit 2022 ist die Devisenkontrolle deutlich verschärft. Banken zahlen geerbte Guthaben nur gegen Vorlage eines Originalerbscheins mit ausdrücklicher Nennung des Kontos aus, nach interner Compliance-Prüfung und über ein Nichtansässigen-Konto. Wir koordinieren das mehrstufige Verfahren mit Compliance, Notar und Korrespondenzbank.
Die Mit-Erben in Russland haben bereits angenommen und blockieren mich.
Auch wenn andere Erben den Erbschein bereits in der Hand halten, lässt sich Ihr Anteil durchsetzen – außergerichtlich mit notarieller Zustimmung aller Beteiligten oder gerichtlich durch Wiedereinsetzung und Korrekturklage. Wir verhandeln und prozessieren im Doppelgleis.

Die Herausforderung

Warum die russische Erbschaft für deutsche Erben besonders anspruchsvoll ist

Das russische Erbrecht ist ein kodifiziertes Zivilrecht aus dem Dritten Teil des Zivilgesetzbuchs (Artikel 1110 ff. ZGB RF). Die Erbschaft fällt mit dem Todestag von Gesetzes wegen an, muss aber binnen sechs Monaten beim örtlich zuständigen Notar förmlich angenommen werden. Nachweis des Erbrechts ist ein einziges Dokument: der russische Erbschein (свидетельство о праве на наследство).

  • Strikte Sechs-Monats-Frist ab Todestag (Artikel 1154 ZGB RF).
  • Zuständig ist ausschließlich der Notar am letzten gemeldeten Wohnsitz des Erblassers in Russland.
  • Sämtliche deutschen Urkunden müssen apostilliert (Haager Übereinkommen 1961) und durch einen vereidigten Übersetzer ins Russische übertragen werden.
  • Russland erkennt das Europäische Nachlasszeugnis und den deutschen Erbschein nicht als Titel an – es wird ein eigenes Verfahren geführt.
  • Die Umschreibung von Immobilien erfolgt beim Rosreestr, Konten werden bei jeder einzelnen Bank separat geltend gemacht, Geschäftsanteile bei der Gesellschaft oder beim Register.
  • Seit 2022 ist die Devisenkontrolle verschärft; Rücktransfers nach Deutschland erfordern eine durchdachte Zahlungsstruktur.
  • Es besteht ein zwingender Pflichtteil (обязательная доля) für unterhaltsberechtigte Angehörige, der ein Testament überlagern kann.
  • Das deutsch-russische Doppelbesteuerungsabkommen über Einkommensteuer wurde 2023 von russischer Seite ausgesetzt; bei einem späteren Verkauf ist die deutsche Besteuerung gesondert zu prüfen.

Aus Sicht eines deutschen Erben bedeutet das: Es gibt keinen zentralen Nachlassverwalter wie in Deutschland. Jede Erbenstellung muss individuell, frist- und formgerecht beim richtigen Notar angemeldet werden; jeder einzelne Vermögensgegenstand wird anschließend beim zuständigen Register separat umgeschrieben. Unsere Kanzlei führt das gesamte Verfahren als ein einziges Mandat – vom Vollmachtsentwurf bis zur Überweisung des Verkaufserlöses auf Ihr deutsches Konto.

Was wir tun

Unsere Leistungen für deutschsprachige Erben

Wir vertreten ausschließlich ausländische Begünstigte russischen Vermögens. Die Mandatsführung erfolgt auf Deutsch, der Schriftverkehr mit dem russischen Notar wird durch unsere russisch zugelassenen Berufskollegen geführt.

Annahme der Erbschaft vor dem russischen Notar
Eröffnung der Nachlassakte, Einreichung der Annahmeerklärung, Sammlung sämtlicher Nachweise und Abholung des Erbscheins nach Ablauf der Frist.
Gerichtliche Wiedereinsetzung (Artikel 1155)
Klage auf Wiedereinsetzung in die Sechs-Monats-Frist mit Beweisführung zur unverschuldeten Versäumung, einschließlich einstweiliger Sicherungsmaßnahmen.
Umschreibung von Immobilien beim Rosreestr
Eintragung im russischen Grundbuch (EGRN): Wohnung, Haus, Datscha, Grundstück. Auf Wunsch anschließender Verkauf mit Erlöstransfer.
Freigabe russischer Bankkonten
Girokonten, Spareinlagen, Wertpapierdepots. Compliance-konformer Rücktransfer der Gelder nach Deutschland.
Unternehmensanteile und Familienbetriebe
Übertragung von Aktien (AO/PAO) und GmbH-Anteilen (OOO), Behandlung verweigerter Zustimmungen, Bewertungsstreitigkeiten vor dem Arbitragegericht.
Vollmachtsentwurf, Apostille und Übersetzung
Zweisprachige Notariatsvollmacht nach russischen Anforderungen, koordinierte Apostille beim Landgericht und vereidigte Übersetzung.

Erbschaftsannahme

Wie die Annahme einer russischen Erbschaft im Detail abläuft

Die Annahme ist eine förmliche notarielle Handlung, die innerhalb von sechs Monaten ab Todestag erfolgen muss. Der Erbe (oder sein Bevollmächtigter) gibt eine Annahmeerklärung gegenüber dem Notar am letzten gemeldeten Wohnsitz des Erblassers ab. Der Notar eröffnet daraufhin die Nachlassakte und stellt nach Ablauf der sechs Monate den Erbschein aus.

  1. 1

    Bestimmung des zuständigen Notars

    Nach Artikel 1115 ZGB RF ist ausschließlich der Notar am letzten gemeldeten Wohnsitz des Erblassers zuständig. Bei unbekanntem Wohnsitz richtet sich die Zuständigkeit nach der Belegenheit des wertvollsten Nachlassbestandteils.

  2. 2

    Bestimmung der gesetzlichen Erbordnung

    Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge in acht Ordnungen: erste Ordnung sind Ehegatte, Kinder und Eltern zu gleichen Teilen; danach Geschwister, Großeltern usw. Der überlebende Ehegatte erhält zusätzlich seinen Anteil am Ehegüterstand.

  3. 3

    Beschaffung und Apostille der Personenstandsurkunden

    Sterbeurkunde, Geburts- und Heiratsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft, Reisepass des Erben – jeweils mit Apostille des zuständigen Landgerichts und beglaubigter Übersetzung ins Russische.

  4. 4

    Zweisprachige Vollmacht an einen russischen Anwalt

    In Deutschland vor einem Notar unterzeichnet, apostilliert und übersetzt. Jede einzelne Handlung muss namentlich aufgeführt sein – allgemein gehaltene Generalvollmachten werden von russischen Notaren regelmäßig zurückgewiesen.

  5. 5

    Einreichung der Annahmeerklärung

    Der Bevollmächtigte erscheint beim Notar in Russland, gibt die Annahmeerklärung zur Niederschrift ab und übergibt die apostillierten Nachweise. Die Nachlassakte wird offiziell unter Ihrem Namen eröffnet.

  6. 6

    Erbschein nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist

    Der Notar prüft sämtliche Anmeldungen, ermittelt den Bestand des Nachlasses und stellt den Erbschein aus. Dieser ist der einzige Titel, mit dem Sie jeden Vermögensgegenstand auf sich umschreiben lassen können.

Direkte Antwort: Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?

Erster Ordnung sind Ehegatte, Kinder und Eltern zu gleichen Teilen. Deutsche Nachkommen eines in Russland verstorbenen Erblassers behalten ihre erbrechtlichen Ansprüche unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz.

Direkte Antwort: Wo wird die Erklärung abgegeben?

Beim Notar am letzten gemeldeten Wohnsitz des Erblassers in Russland. Ein Notar außerhalb dieses Bezirks ist von Gesetzes wegen unzuständig und muss die Annahme zurückweisen.

Direkte Antwort: Welche Kosten fallen in Russland an?

Russland erhebt seit 2006 keine Erbschaftsteuer mehr. Notariell wird eine staatliche Gebühr in Höhe von 0,3 Prozent des Nachlasswerts bei nahen Angehörigen (Obergrenze 100.000 RUB) bzw. 0,6 Prozent bei sonstigen Erben (Obergrenze 1.000.000 RUB) fällig. Hinzu kommen Übersetzungs- und Anwaltshonorare.

Versäumte Frist

Sechs-Monats-Frist versäumt – was tun?

Eine versäumte Frist führt nicht automatisch zum endgültigen Verlust des Erbrechts. Artikel 1155 ZGB RF eröffnet zwei Wege zur Wiederherstellung – einen gerichtlichen und einen außergerichtlichen. Beide setzen ein zügiges Handeln innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Hindernisses voraus.

Gerichtliche Wiedereinsetzung (Artikel 1155)

Das russische Gericht prüft, ob ein triftiger Grund für die Versäumung vorliegt: Wohnsitz im Ausland, Unkenntnis vom Tod, Krankheit, verzögerte Beschaffung apostillierter Auslandsdokumente. Bei Mandanten aus Deutschland sind solche Gründe in der Praxis oft gegeben; postalische Verzögerungen und gestörte Behördenkommunikation werden gerichtlich anerkannt.

Außergerichtliche Wiederherstellung mit Zustimmung der Mit-Erben

Stimmen sämtliche Mit-Erben, die bereits angenommen haben, einer Aufnahme des verspäteten Erben notariell zu, kann der Notar die Erbscheine ohne Gerichtsverfahren neu ausstellen. Dies ist schneller, erfordert aber Einstimmigkeit.

Konkludente Annahme durch tatsächliches Handeln (Artikel 1153)

Wenn Sie innerhalb der Sechs-Monats-Frist – auch aus Deutschland heraus – das Vermögen tatsächlich genutzt, gepflegt, Versicherungen oder Nebenkosten gezahlt haben, gilt dies als konkludente Annahme. Zahlungsbelege, Überweisungen und Rechnungen sind in diesem Fall entscheidend.

Immobilien

Eine Immobilie in Russland erben

Ausländische Erben dürfen russische Immobilien zu Wohnzwecken und überwiegend zu gewerblichen Zwecken erben und auf ihren Namen eintragen lassen. Landwirtschaftliche Flächen und Grundstücke in Grenzregionen unterliegen besonderen Beschränkungen oder einem Veräußerungsgebot innerhalb eines Jahres.

Schritt 1 – objektbezogener Erbschein

Der Notar stellt einen Erbschein aus, der die Immobilie mit Katasternummer (кадастровый номер), Adresse und Quote ausweist. Ohne diesen Titel ist keine Eintragung im Rosreestr möglich.

Schritt 2 – Eintragung beim Rosreestr

Einreichung des Erbscheins, der Ausweispapiere und des Zahlungsnachweises der Staatsgebühr. Übliche Bearbeitungsdauer 5 bis 12 Werktage; Sie erhalten einen aktuellen EGRN-Auszug als Eigentumsnachweis.

Schritt 3 – späterer Verkauf oder Vermietung

Viele deutsche Erben entscheiden sich für die Veräußerung. Wir erstellen den Kaufvertrag, betreuen die notarielle Beurkundung, kümmern uns um die Notaranderkonten-Lösung, klären offene Nebenkosten und organisieren den Rücktransfer des Erlöses nach Deutschland im Rahmen der Devisenkontrolle.

Besteuerung in Russland und in Deutschland

Russland erhebt keine Erbschaftsteuer. Ein späterer Verkauf wird in Russland mit 13 % bzw. 15 % auf den Gewinn besteuert, sofern die Haltefrist (in der Regel fünf Jahre) noch nicht erreicht ist. In Deutschland ist die Erbschaftsteuer auf das Weltvermögen zu beachten; das deutsch-russische Doppelbesteuerungsabkommen über Einkommen ist seit 2023 suspendiert – wir koordinieren mit Ihrem Steuerberater.

Bankkonten

Russische Bankkonten erben und Guthaben nach Deutschland zurückführen

Russische Banken geben ererbte Guthaben ausschließlich gegen einen Originalerbschein frei, der das jeweilige Konto namentlich benennt, und nach interner Compliance-Prüfung. Für Erben mit Wohnsitz in Deutschland ist der Rücktransfer der Gelder möglich, erfordert jedoch eine durchdachte juristische und bankenseitige Struktur.

Konten lokalisieren

Der Notar stellt eine Anfrage beim Föderalen Steuerdienst (ФНС), der gesetzlich verpflichtet ist, sämtliche auf den Namen des Erblassers geführten Konten zu melden. So werden vergessene Sparbücher, Depots oder Edelmetallkonten zuverlässig erfasst.

Erbschein je Konto

Der Notar stellt einen Erbschein aus, der jede Bank, die Kontonummer und die Quote benennt. Mit diesem Titel wird bei jeder Filiale separat die Auszahlung beantragt.

Freigabe und legaler Rücktransfer nach Deutschland

Die Gelder werden zunächst auf ein russisches Nichtansässigenkonto des Erben überwiesen und von dort gemäß den Anweisungen der Zentralbank Russlands ins Ausland transferiert. Bei sanktionierten Banken organisieren wir eine alternative Routing-Bank und stimmen die Compliance beidseits ab.

Wertpapierdepots und Finanzinstrumente

Ererbte Wertpapiere werden über das Register (NSD oder unabhängige Registrare) umgeschrieben. Ist der grenzüberschreitende Settlement-Weg derzeit nicht möglich, organisieren wir eine sichere Verwahrung bei einem nicht sanktionierten russischen Broker, bis ein Exit-Fenster entsteht.

Anteile & Unternehmen

Aktien, GmbH-Anteile und Familienbetriebe in Russland erben

Anteile an russischen Gesellschaften sind grundsätzlich vererblich, das konkrete Verfahren hängt jedoch von der Rechtsform ab: Aktien einer AO oder PAO werden über das Aktionärsregister umgeschrieben, GmbH-Anteile (OOO) übertragen sich nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags – der eine Zustimmungspflicht der übrigen Gesellschafter vorsehen kann.

Aktiengesellschaften (AO / PAO)

Ererbte Aktien werden durch das Register auf den Erben umgeschrieben, sobald der Erbschein vorliegt. Der Erbe wird vollwertiger Aktionär mit sämtlichen Rechten (Dividende, Stimmrecht, Veräußerung).

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO)

Der Gesellschaftsvertrag kann die Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur Aufnahme des Erben vorschreiben. Wird die Zustimmung verweigert, muss die Gesellschaft dem Erben den realen Wert des Anteils anhand der letzten geprüften Bilanz auszahlen. Bewertungsstreitigkeiten tragen wir vor dem Arbitragegericht aus.

Einzelunternehmer und Familienbetrieb

Der Status des Einzelunternehmers ist nicht vererblich; sehr wohl aber Sachvermögen (Maschinen, Räumlichkeiten, Forderungen). Wir organisieren die geordnete Abwicklung und Wertrealisation zu Gunsten der Erbengemeinschaft.

Aufgelaufene, noch nicht ausgezahlte Dividenden

Vor dem Todestag beschlossene Dividenden gehören zum Nachlass und werden von der Gesellschaft eingefordert. Nach dem Todestag beschlossene Dividenden stehen dem neu eingetretenen Erben als Gesellschafter zu.

Vollmacht

Die Vollmacht – das wichtigste Dokument für deutsche Erben

Die zweisprachige Notariatsvollmacht ist das zentrale Werkzeug, mit dem ein russischer Anwalt ohne Ihre persönliche Anwesenheit alle erforderlichen Handlungen vornehmen kann. Ihre Errichtung muss den strengen russischen Anforderungen entsprechen; eine pauschal formulierte deutsche Generalvollmacht wird in Russland regelmäßig zurückgewiesen.

Zwingende Inhalte der Vollmacht

Jede konkrete Handlung wird namentlich aufgeführt: Annahmeerklärung, Antrag auf Erbschein, Eintragung beim Rosreestr, Eröffnung und Schließung von Konten, Unterzeichnung von Kaufverträgen, Vertretung vor russischen Gerichten. Generalklauseln werden nicht akzeptiert.

Notarielle Beurkundung und Apostille in Deutschland

Unterzeichnung vor einem deutschen Notar, anschließend Apostille beim zuständigen Landgericht. Wir liefern den zweisprachigen Entwurf und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihren Notar in Deutschland.

Übersetzung und Annahme in Russland

Die apostillierte Vollmacht wird durch einen vereidigten russischen Übersetzer übertragen und beim russischen Notar vorgelegt. Ab diesem Zeitpunkt kann unser russischer Korrespondenzanwalt sämtliche Handlungen verbindlich vornehmen.

Gültigkeitsdauer und Widerruf

Wir empfehlen Vollmachten für ein bis drei Jahre. Ein Widerruf ist jederzeit per notarieller Widerrufsurkunde möglich; wir nehmen den Widerruf am Ende des Mandats für Sie vor.

Warum ELFG

Warum Mandanten aus Deutschland European Law & Financial Group wählen

European Law & Financial Group ist eine internationale Rechtsberatungsboutique mit Sitz in Hamburg. Wir bearbeiten grenzüberschreitende russische Erbfälle seit 2010 und führen jährlich mehrere Dutzend Mandate für Familien aus dem deutschsprachigen Raum.

Deutschsprachige Mandatsführung
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Roman Kobrel, Anwalt in Hamburg. Sämtliche Korrespondenz, Telefonate und Statusmeldungen erfolgen auf Deutsch.
Russisch zugelassenes Korrespondenznetz
Vor dem russischen Notar und Gericht treten unsere russisch zugelassenen Berufskollegen auf. Sie bekommen Verfahren, Akten und Honorare aus einer Hand.
Festes Honorar je Mandatsphase
Vor Beginn des Mandats erhalten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung mit Festpreisen für Annahme, Eintragung und Verkauf. Keine offenen Stundenabrechnungen ohne Deckel.
Erfahrung mit Devisenkontrolle nach 2022
Wir kennen die geltenden Regeln zum Rücktransfer von Geldern nach Deutschland, das Routing über nicht sanktionierte Banken und die Anforderungen der Compliance beidseits.
Vertraulichkeit und DSGVO
Datenverarbeitung in der EU nach DSGVO, anwaltliche Verschwiegenheit nach deutscher Berufsordnung, Konfliktprüfung vor jeder Mandatsannahme.

Fallbeispiele

Repräsentative Mandate

Hamburg – versäumte Frist gerichtlich wiederhergestellt

Ausgangslage

Mandantin in Hamburg erfuhr neun Monate nach dem Tod ihres Vaters in Sankt Petersburg von der Erbschaft. Die Sechs-Monats-Frist war abgelaufen, eine in Russland lebende Halbschwester hatte den gesamten Nachlass angenommen.

Vorgehen

Klage vor dem zuständigen russischen Gericht nach Artikel 1155 mit Nachweisen der verspäteten Benachrichtigung; parallel außergerichtliche Verhandlung mit der Halbschwester.

Ergebnis

Wiedereinsetzung erwirkt, Erbschein über 50 % der Wohnung neu ausgestellt, Eintragung im Rosreestr binnen vier Monaten nach dem Urteil.

München – Wohnung und Kontoguthaben aus der Ferne übernommen

Ausgangslage

Ehepaar in München, Erbe einer Wohnung in Moskau und eines Festgeldkontos bei einer russischen Großbank. Keine Reisemöglichkeit.

Vorgehen

Zweisprachige Vollmacht in Deutschland erstellt, Apostille koordiniert, Annahme vor dem Notar in Moskau, Erbschein ausgestellt, Rosreestr-Umschreibung, Bankfreigabe, Rücktransfer.

Ergebnis

Wohnung in fünf Monaten zum Marktwert verkauft, Nettoerlös und Festgeld nach Deutschland transferiert – vollständig im Rahmen der geltenden Devisenkontrolle.

Frankfurt – streitiger GmbH-Anteil (OOO) durchgesetzt

Ausgangslage

Erbe in Frankfurt mit 25 % an einer russischen OOO. Die Mitgesellschafter verweigerten die Zustimmung zur Aufnahme als Gesellschafter.

Vorgehen

Geltendmachung des Auszahlungsanspruchs zum realen Anteilswert auf Grundlage der letzten geprüften Bilanz; Bewertungsklage vor dem Arbitragegericht.

Ergebnis

Vergleich auf das 2,1-fache des ursprünglichen Angebots der Gesellschaft; Auszahlung auf das deutsche Konto innerhalb von vier Monaten nach dem Urteil.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Verwandte Sprachversionen und Ressourcen

Kontakt

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