Achtung
Achtung: Sechs-Monats-Frist nach russischem Recht
Nach Artikel 1154 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation muss die Erbschaft innerhalb von exakt sechs Monaten ab dem Todestag bei einem russischen Notar förmlich angenommen werden. Wer diese Frist versäumt, verliert das Erbrecht regelmäßig zugunsten der übrigen Erben oder des Staates. Eine spätere gerichtliche Wiedereinsetzung nach Artikel 1155 ist möglich, jedoch nur mit triftigem Grund – beginnen Sie daher unbedingt sofort.
Frist jetzt sichernFernverfahren
Keine Reise nach Russland erforderlich
Wir wickeln das gesamte Verfahren in Russland für Sie ab. Sie bleiben in Deutschland und unterschreiben einmal vor einem deutschen Notar.
- Notarielle Vollmacht in Deutschland (zweisprachig DE/RU), Apostille nach Haager Übereinkommen 1961, beglaubigte Übersetzung – wir liefern den fertigen Entwurf.
- Unsere russischen Berufskollegen treten persönlich vor dem zuständigen Notar in Russland auf, eröffnen das Erbverfahren und holen den Erbschein für Sie ab.
- Umschreibung der geerbten Immobilie im Rosreestr, Freigabe der Bankkonten und legaler Rücktransfer der Gelder nach Deutschland werden vollständig aus der Ferne organisiert.
Sie müssen weder ein Visum beantragen noch einen Flug buchen. Korrespondenz, Beweismittelsammlung, Notartermine und Behördengänge laufen über unser Büro in Hamburg und unser russisches Korrespondenznetz. Sie erhalten in jeder Phase eine schriftliche Statusmeldung in deutscher Sprache.
Dokumente
Welche Unterlagen wir zu Beginn benötigen
Mit diesen sechs Dokumenten können wir das Mandat eröffnen und sofort die Akte beim russischen Notar anlegen lassen:
- Sterbeurkunde des Erblassers (deutsche oder ausländische Originalurkunde).
- Verwandtschaftsnachweis: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. weitere Personenstandsurkunden.
- Reisepass des Erben in einer notariell beglaubigten Kopie.
- Letzte bekannte Meldeadresse des Erblassers in Russland (für die Zuständigkeit des Notars).
- Hinweise zum Nachlass: Wohnungsadresse, Bank, Firmenname, soweit bekannt.
- Vorhandenes Testament, sofern eines errichtet wurde.
Alle in Deutschland ausgestellten Dokumente versehen wir mit der Apostille des zuständigen Landgerichts und lassen sie durch einen vereidigten Übersetzer ins Russische übertragen. Wir koordinieren diese Schritte für Sie.
Häufige Fragen
Typische Probleme deutscher Erben mit russischem Nachlass
Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen mit fünf wiederkehrenden Konstellationen zu uns. Jede davon ist lösbar, sofern rechtzeitig und mit den richtigen russischen Formerfordernissen gehandelt wird.
Die Herausforderung
Warum die russische Erbschaft für deutsche Erben besonders anspruchsvoll ist
Das russische Erbrecht ist ein kodifiziertes Zivilrecht aus dem Dritten Teil des Zivilgesetzbuchs (Artikel 1110 ff. ZGB RF). Die Erbschaft fällt mit dem Todestag von Gesetzes wegen an, muss aber binnen sechs Monaten beim örtlich zuständigen Notar förmlich angenommen werden. Nachweis des Erbrechts ist ein einziges Dokument: der russische Erbschein (свидетельство о праве на наследство).
- Strikte Sechs-Monats-Frist ab Todestag (Artikel 1154 ZGB RF).
- Zuständig ist ausschließlich der Notar am letzten gemeldeten Wohnsitz des Erblassers in Russland.
- Sämtliche deutschen Urkunden müssen apostilliert (Haager Übereinkommen 1961) und durch einen vereidigten Übersetzer ins Russische übertragen werden.
- Russland erkennt das Europäische Nachlasszeugnis und den deutschen Erbschein nicht als Titel an – es wird ein eigenes Verfahren geführt.
- Die Umschreibung von Immobilien erfolgt beim Rosreestr, Konten werden bei jeder einzelnen Bank separat geltend gemacht, Geschäftsanteile bei der Gesellschaft oder beim Register.
- Seit 2022 ist die Devisenkontrolle verschärft; Rücktransfers nach Deutschland erfordern eine durchdachte Zahlungsstruktur.
- Es besteht ein zwingender Pflichtteil (обязательная доля) für unterhaltsberechtigte Angehörige, der ein Testament überlagern kann.
- Das deutsch-russische Doppelbesteuerungsabkommen über Einkommensteuer wurde 2023 von russischer Seite ausgesetzt; bei einem späteren Verkauf ist die deutsche Besteuerung gesondert zu prüfen.
Aus Sicht eines deutschen Erben bedeutet das: Es gibt keinen zentralen Nachlassverwalter wie in Deutschland. Jede Erbenstellung muss individuell, frist- und formgerecht beim richtigen Notar angemeldet werden; jeder einzelne Vermögensgegenstand wird anschließend beim zuständigen Register separat umgeschrieben. Unsere Kanzlei führt das gesamte Verfahren als ein einziges Mandat – vom Vollmachtsentwurf bis zur Überweisung des Verkaufserlöses auf Ihr deutsches Konto.
Was wir tun
Unsere Leistungen für deutschsprachige Erben
Wir vertreten ausschließlich ausländische Begünstigte russischen Vermögens. Die Mandatsführung erfolgt auf Deutsch, der Schriftverkehr mit dem russischen Notar wird durch unsere russisch zugelassenen Berufskollegen geführt.
Erbschaftsannahme
Wie die Annahme einer russischen Erbschaft im Detail abläuft
Die Annahme ist eine förmliche notarielle Handlung, die innerhalb von sechs Monaten ab Todestag erfolgen muss. Der Erbe (oder sein Bevollmächtigter) gibt eine Annahmeerklärung gegenüber dem Notar am letzten gemeldeten Wohnsitz des Erblassers ab. Der Notar eröffnet daraufhin die Nachlassakte und stellt nach Ablauf der sechs Monate den Erbschein aus.
- 1
Bestimmung des zuständigen Notars
Nach Artikel 1115 ZGB RF ist ausschließlich der Notar am letzten gemeldeten Wohnsitz des Erblassers zuständig. Bei unbekanntem Wohnsitz richtet sich die Zuständigkeit nach der Belegenheit des wertvollsten Nachlassbestandteils.
- 2
Bestimmung der gesetzlichen Erbordnung
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge in acht Ordnungen: erste Ordnung sind Ehegatte, Kinder und Eltern zu gleichen Teilen; danach Geschwister, Großeltern usw. Der überlebende Ehegatte erhält zusätzlich seinen Anteil am Ehegüterstand.
- 3
Beschaffung und Apostille der Personenstandsurkunden
Sterbeurkunde, Geburts- und Heiratsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft, Reisepass des Erben – jeweils mit Apostille des zuständigen Landgerichts und beglaubigter Übersetzung ins Russische.
- 4
Zweisprachige Vollmacht an einen russischen Anwalt
In Deutschland vor einem Notar unterzeichnet, apostilliert und übersetzt. Jede einzelne Handlung muss namentlich aufgeführt sein – allgemein gehaltene Generalvollmachten werden von russischen Notaren regelmäßig zurückgewiesen.
- 5
Einreichung der Annahmeerklärung
Der Bevollmächtigte erscheint beim Notar in Russland, gibt die Annahmeerklärung zur Niederschrift ab und übergibt die apostillierten Nachweise. Die Nachlassakte wird offiziell unter Ihrem Namen eröffnet.
- 6
Erbschein nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist
Der Notar prüft sämtliche Anmeldungen, ermittelt den Bestand des Nachlasses und stellt den Erbschein aus. Dieser ist der einzige Titel, mit dem Sie jeden Vermögensgegenstand auf sich umschreiben lassen können.
Direkte Antwort: Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?
Erster Ordnung sind Ehegatte, Kinder und Eltern zu gleichen Teilen. Deutsche Nachkommen eines in Russland verstorbenen Erblassers behalten ihre erbrechtlichen Ansprüche unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz.
Direkte Antwort: Wo wird die Erklärung abgegeben?
Beim Notar am letzten gemeldeten Wohnsitz des Erblassers in Russland. Ein Notar außerhalb dieses Bezirks ist von Gesetzes wegen unzuständig und muss die Annahme zurückweisen.
Direkte Antwort: Welche Kosten fallen in Russland an?
Russland erhebt seit 2006 keine Erbschaftsteuer mehr. Notariell wird eine staatliche Gebühr in Höhe von 0,3 Prozent des Nachlasswerts bei nahen Angehörigen (Obergrenze 100.000 RUB) bzw. 0,6 Prozent bei sonstigen Erben (Obergrenze 1.000.000 RUB) fällig. Hinzu kommen Übersetzungs- und Anwaltshonorare.
Versäumte Frist
Sechs-Monats-Frist versäumt – was tun?
Eine versäumte Frist führt nicht automatisch zum endgültigen Verlust des Erbrechts. Artikel 1155 ZGB RF eröffnet zwei Wege zur Wiederherstellung – einen gerichtlichen und einen außergerichtlichen. Beide setzen ein zügiges Handeln innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Hindernisses voraus.
Gerichtliche Wiedereinsetzung (Artikel 1155)
Das russische Gericht prüft, ob ein triftiger Grund für die Versäumung vorliegt: Wohnsitz im Ausland, Unkenntnis vom Tod, Krankheit, verzögerte Beschaffung apostillierter Auslandsdokumente. Bei Mandanten aus Deutschland sind solche Gründe in der Praxis oft gegeben; postalische Verzögerungen und gestörte Behördenkommunikation werden gerichtlich anerkannt.
Außergerichtliche Wiederherstellung mit Zustimmung der Mit-Erben
Stimmen sämtliche Mit-Erben, die bereits angenommen haben, einer Aufnahme des verspäteten Erben notariell zu, kann der Notar die Erbscheine ohne Gerichtsverfahren neu ausstellen. Dies ist schneller, erfordert aber Einstimmigkeit.
Konkludente Annahme durch tatsächliches Handeln (Artikel 1153)
Wenn Sie innerhalb der Sechs-Monats-Frist – auch aus Deutschland heraus – das Vermögen tatsächlich genutzt, gepflegt, Versicherungen oder Nebenkosten gezahlt haben, gilt dies als konkludente Annahme. Zahlungsbelege, Überweisungen und Rechnungen sind in diesem Fall entscheidend.
Immobilien
Eine Immobilie in Russland erben
Ausländische Erben dürfen russische Immobilien zu Wohnzwecken und überwiegend zu gewerblichen Zwecken erben und auf ihren Namen eintragen lassen. Landwirtschaftliche Flächen und Grundstücke in Grenzregionen unterliegen besonderen Beschränkungen oder einem Veräußerungsgebot innerhalb eines Jahres.
Schritt 1 – objektbezogener Erbschein
Der Notar stellt einen Erbschein aus, der die Immobilie mit Katasternummer (кадастровый номер), Adresse und Quote ausweist. Ohne diesen Titel ist keine Eintragung im Rosreestr möglich.
Schritt 2 – Eintragung beim Rosreestr
Einreichung des Erbscheins, der Ausweispapiere und des Zahlungsnachweises der Staatsgebühr. Übliche Bearbeitungsdauer 5 bis 12 Werktage; Sie erhalten einen aktuellen EGRN-Auszug als Eigentumsnachweis.
Schritt 3 – späterer Verkauf oder Vermietung
Viele deutsche Erben entscheiden sich für die Veräußerung. Wir erstellen den Kaufvertrag, betreuen die notarielle Beurkundung, kümmern uns um die Notaranderkonten-Lösung, klären offene Nebenkosten und organisieren den Rücktransfer des Erlöses nach Deutschland im Rahmen der Devisenkontrolle.
Besteuerung in Russland und in Deutschland
Russland erhebt keine Erbschaftsteuer. Ein späterer Verkauf wird in Russland mit 13 % bzw. 15 % auf den Gewinn besteuert, sofern die Haltefrist (in der Regel fünf Jahre) noch nicht erreicht ist. In Deutschland ist die Erbschaftsteuer auf das Weltvermögen zu beachten; das deutsch-russische Doppelbesteuerungsabkommen über Einkommen ist seit 2023 suspendiert – wir koordinieren mit Ihrem Steuerberater.
Bankkonten
Russische Bankkonten erben und Guthaben nach Deutschland zurückführen
Russische Banken geben ererbte Guthaben ausschließlich gegen einen Originalerbschein frei, der das jeweilige Konto namentlich benennt, und nach interner Compliance-Prüfung. Für Erben mit Wohnsitz in Deutschland ist der Rücktransfer der Gelder möglich, erfordert jedoch eine durchdachte juristische und bankenseitige Struktur.
Konten lokalisieren
Der Notar stellt eine Anfrage beim Föderalen Steuerdienst (ФНС), der gesetzlich verpflichtet ist, sämtliche auf den Namen des Erblassers geführten Konten zu melden. So werden vergessene Sparbücher, Depots oder Edelmetallkonten zuverlässig erfasst.
Erbschein je Konto
Der Notar stellt einen Erbschein aus, der jede Bank, die Kontonummer und die Quote benennt. Mit diesem Titel wird bei jeder Filiale separat die Auszahlung beantragt.
Freigabe und legaler Rücktransfer nach Deutschland
Die Gelder werden zunächst auf ein russisches Nichtansässigenkonto des Erben überwiesen und von dort gemäß den Anweisungen der Zentralbank Russlands ins Ausland transferiert. Bei sanktionierten Banken organisieren wir eine alternative Routing-Bank und stimmen die Compliance beidseits ab.
Wertpapierdepots und Finanzinstrumente
Ererbte Wertpapiere werden über das Register (NSD oder unabhängige Registrare) umgeschrieben. Ist der grenzüberschreitende Settlement-Weg derzeit nicht möglich, organisieren wir eine sichere Verwahrung bei einem nicht sanktionierten russischen Broker, bis ein Exit-Fenster entsteht.
Vollmacht
Die Vollmacht – das wichtigste Dokument für deutsche Erben
Die zweisprachige Notariatsvollmacht ist das zentrale Werkzeug, mit dem ein russischer Anwalt ohne Ihre persönliche Anwesenheit alle erforderlichen Handlungen vornehmen kann. Ihre Errichtung muss den strengen russischen Anforderungen entsprechen; eine pauschal formulierte deutsche Generalvollmacht wird in Russland regelmäßig zurückgewiesen.
Zwingende Inhalte der Vollmacht
Jede konkrete Handlung wird namentlich aufgeführt: Annahmeerklärung, Antrag auf Erbschein, Eintragung beim Rosreestr, Eröffnung und Schließung von Konten, Unterzeichnung von Kaufverträgen, Vertretung vor russischen Gerichten. Generalklauseln werden nicht akzeptiert.
Notarielle Beurkundung und Apostille in Deutschland
Unterzeichnung vor einem deutschen Notar, anschließend Apostille beim zuständigen Landgericht. Wir liefern den zweisprachigen Entwurf und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihren Notar in Deutschland.
Übersetzung und Annahme in Russland
Die apostillierte Vollmacht wird durch einen vereidigten russischen Übersetzer übertragen und beim russischen Notar vorgelegt. Ab diesem Zeitpunkt kann unser russischer Korrespondenzanwalt sämtliche Handlungen verbindlich vornehmen.
Gültigkeitsdauer und Widerruf
Wir empfehlen Vollmachten für ein bis drei Jahre. Ein Widerruf ist jederzeit per notarieller Widerrufsurkunde möglich; wir nehmen den Widerruf am Ende des Mandats für Sie vor.
Warum ELFG
Warum Mandanten aus Deutschland European Law & Financial Group wählen
European Law & Financial Group ist eine internationale Rechtsberatungsboutique mit Sitz in Hamburg. Wir bearbeiten grenzüberschreitende russische Erbfälle seit 2010 und führen jährlich mehrere Dutzend Mandate für Familien aus dem deutschsprachigen Raum.
Fallbeispiele
Repräsentative Mandate
Ausgangslage
Mandantin in Hamburg erfuhr neun Monate nach dem Tod ihres Vaters in Sankt Petersburg von der Erbschaft. Die Sechs-Monats-Frist war abgelaufen, eine in Russland lebende Halbschwester hatte den gesamten Nachlass angenommen.
Vorgehen
Klage vor dem zuständigen russischen Gericht nach Artikel 1155 mit Nachweisen der verspäteten Benachrichtigung; parallel außergerichtliche Verhandlung mit der Halbschwester.
Ergebnis
Wiedereinsetzung erwirkt, Erbschein über 50 % der Wohnung neu ausgestellt, Eintragung im Rosreestr binnen vier Monaten nach dem Urteil.
Ausgangslage
Ehepaar in München, Erbe einer Wohnung in Moskau und eines Festgeldkontos bei einer russischen Großbank. Keine Reisemöglichkeit.
Vorgehen
Zweisprachige Vollmacht in Deutschland erstellt, Apostille koordiniert, Annahme vor dem Notar in Moskau, Erbschein ausgestellt, Rosreestr-Umschreibung, Bankfreigabe, Rücktransfer.
Ergebnis
Wohnung in fünf Monaten zum Marktwert verkauft, Nettoerlös und Festgeld nach Deutschland transferiert – vollständig im Rahmen der geltenden Devisenkontrolle.
Ausgangslage
Erbe in Frankfurt mit 25 % an einer russischen OOO. Die Mitgesellschafter verweigerten die Zustimmung zur Aufnahme als Gesellschafter.
Vorgehen
Geltendmachung des Auszahlungsanspruchs zum realen Anteilswert auf Grundlage der letzten geprüften Bilanz; Bewertungsklage vor dem Arbitragegericht.
Ergebnis
Vergleich auf das 2,1-fache des ursprünglichen Angebots der Gesellschaft; Auszahlung auf das deutsche Konto innerhalb von vier Monaten nach dem Urteil.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Verwandte Sprachversionen und Ressourcen
Kontakt
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Vereinbaren Sie ein strukturiertes Erstgespräch mit unserem grenzüberschreitenden Team. Wir analysieren den Bestand des Nachlasses, den Stand der Frist und den realistischen Zeitplan und unterbreiten Ihnen anschließend eine Honorarvereinbarung zu festen Phasenpreisen.
Verpassen Sie nicht die Sechs-Monats-Frist
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